Con il patrocinio del Parco Nazionale dell'Arcipelago Toscano dei comuni interessati del Ministero dell'Ambiente e della Tutela del Territorio

 


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ARTIKEL 00
Der Sportverein PROMOSPORT G.S. ITALIA und das Reisebüro NAPOLEON veranstalten und organisieren in Zusammenarbeit mit den Gemeinden der Insel Elba und unter der Schirmherrschaft der Region Toskana, der Provinz Livorno, der Verwaltungsgemeinschaft Elba und Capraia, dem Ministerium für Umwelt und Landschaftsschutz, und der Verwaltung des Nationalparks Toskanisches Archipel vom 10 bis 16. Mai 2010 die siebzehnte Auflage des Etappenlaufs der Insel Elba.

ARTIKEL 01
Teilnehmen können an der Veranstaltung alle Mitglieder des italienischen Leichtatlethikverbandes (FIDAL) der Kategorien JUNIOREN, KADETTEN, SENIOREN, AMATEURE und MASTER sowie ausländische Sportler, die im Jahr 2010 ordnungsgemäß bei italienischen Sportvereinen eingeschrieben sind. Außerdem sind Mitglieder anderer, von der FIDAL anerkannter Sportvereinigungen zugelassen, sofern die Sportler das 18. Lebensjahr vollendet und für das Jahr 2010 eine gültige Mitgliedschaft haben.

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ARTIKEL 02
Gemäß den Vorschriften der FIDAL werden die Teilnehmer in die Kategorien „Männer“ und „Frauen“ aufgeteilt.

ARTIKEL 03
Am Ende einer jeden Etappe wird eine allgemeine Ergebnisliste erstellt. Darüber hinaus gibt es mehrere unterschiedliche Ergebnislisten für jede Kategorie, wieder aufgeteilt nach Männern und Frauen. In die Ergebnisliste wird aufgenommen, wer das Ziel einer jeden einzelnen Etappe innerhalb der vorgegebenen Höchstzeit erreicht. Die Höchstzeit wird gebildet aus der doppelten Zeit des Erstplatzierten in der Gesamtwertung. Auch hier gilt wieder die Aufteilung nach „Männern“ und „Frauen“.

ARTIKEL 04
Am Ende der Veranstaltung wird eine Gesamtergebnisliste sowie eine Ergebnisliste für jede Kategorie erstellt. Dabei werden die Einzelzeiten eines jeden Läufers pro Etappe zusammengerechnet. Es wird auch eine Mannschaftswertung geben, wofür die fünf besten Einzelzeiten der Gesamtergebnisliste zusammengerechnet werden.

ARTIKEL 05
Die Veranstaltung wird überwacht von den Schiedsrichtern der FIDAL. Die Zeitnahme erfolgt durch die Verantwortlichen der F.I.Cr (italienischer Zeitnehmerverband). Grundlage ist das Reglement für die Veranstaltung von Straßenlaufwettbewerben. Die Strecken sind mit Richtungspfeilen und Kilometerangaben gekennzeichnet. Ohne Vorankündigung können erkennbare feste oder mobile Kontrollstellen eingerichtet werden. Vor dem Start einer jeden Etappe erfolgt eine Kontrolle der Teilnehmer (Registrierung der Startnummer).

ARTIKEL 06
Die Startnummern sind AUSSCHLIESSLICH erhältlich bei: NAPOLEON TOUR OPERATOR – Telefon 0039-0565-917888 – www.giropodisticoelba.com, wo sich auch der Sitz des Organisationsbüros der ASD Promosport G.S. Italia befindet. Die Anmeldung muss bis zum 10. Mai 2008 durch Einsendung des Anmeldeformulars und der Hotelbuchung gemäß den Vorgaben auf dem Anmeldeformular erfolgen. Das Anmeldeformular kann auch kopiert oder vom Internet herunter geladen werden und muss vollständig mit allen geforderten Daten ausgefüllt werden. Diese Daten, für die der Teilnehmer die Verantwortung gemäß den geltenden Gesetzesvorschriften über die Selbstauskunft übernimmt, dienen der Einordnung in die verschiedenen Kategorien. Der Anmeldung müssen eine Fotokopie des Mitgliedsausweises des angehörenden Sportvereins sowie ein ärztliches Attest über die Eignung zur Teilnahme an Sportwettbewerben beiliegen.

Mit dem Erwerb der Startnummer erhält man Zugang zu folgenden Leistungen:
- Hotelunterbringung
- Läuferpaket
- Teilnahme an der Prämienverlosung
- Massage und Verpflegung auf der Strecke

Ohne Erwerb des Hotelpakets ist es nicht möglich, sich bei der Laufveranstaltung einzuschreiben und das Läuferpaket sowie die Startnummer zu erhalten. Einzige Ausnahme bilden die Läufer, die nachweislich ihren festen Wohnsitz auf der Insel Elba haben.
Die Startnummer und das Läuferpaket können am Nachmittag des 11. Mai (von 15 bis 18 Uhr) und am Vormittag des 12 Mai (von 9 bis 12 Uhr) abgeholt werden.


ARTIKEL 07
Läufer ausländischer Verbände können nur teilnehmen, wenn sie eine Erklärung des Verbandes des jeweiligen Landes vorlegen, in der die Zulassung zur Teilnahme an Wettbewerben im Ausland bestätigt wird. Außerdem müssen diese Läufer ein ärztliches Attest vorlegen, das die Fähigkeit zur Teilnahme an Wettkämpfen bescheinigt.

ARTIKEL 08


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ARTIKEL 08/3


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ARTIKEL 08/5


ARTIKEL 08/6


ARTIKEL 08/7


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ARTIKEL 08/9


ARTIKEL 09
Die Organisation behält sich vor, bei Bedarf das Programm jederzeit zu ändern. Außerdem übernimmt die Organisation vor, während und nach dem Ablauf jeder einzelnen Etappe sowie der gesamten Veranstaltung gegenüber Teilnehmern oder anderen Personen keine zivil- oder strafrechtliche Haftung für Personen- oder Sachschäden.

Vor dem Start der einzelnen Etappe findet die Registrierung der Teilnehmer statt. Neben der medizinischen Betreuung (gemäß den geltenden einschlägigen Gesetzesvorschriften und gemäß der Vorschriften der FIDAL) stehen während des Wettbewerbs auf der Strecke zwei Verpflegungsstellen mit Wasser und Elektrolytgetränken zur Verfügung. Eine Verpflegungsstation befindet sich auch im Zielbereich.


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